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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstößen gegen Insidervorschriften

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger wegen Verstoßes gegen das Verbot von Insidergeschäften gemäß § 154 Absatz 1 Z 1 Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) in Verbindung mit Artikel 14 litera a (lit.a) der Verordnung (EU) Nummer 596/2014 (MAR) eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 144.900 Euro verhängt hat. Der Privatanleger hatte über Insiderinformationen zu einem börsennotierten Wertpapier verfügt und sich durch Kenntnis dieser Informationen veranlasst gesehen, Optionsscheine im Wert von 92.400 CHF zu erwerben. Der unrechtmäßig erzielte Gewinn in Höhe von umgerechnet 23.675 Euro wurde zusätzlich zur Geldstrafe für verfallen erklärt und eingezogen.

Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 09.05.2023:

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Erkenntnis vom 07.04.2023 der Beschwerde in Hinblick auf die Schuldfrage keine Folge gegeben. Die verhängte Geldstrafe wurde von 144.900 EUR auf 115.000 EUR reduziert. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Erkenntnis ist rechtskräftig.