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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstößen gegen Insidervorschriften

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger wegen Verstoßes gegen das Verbot von Insidergeschäften gemäß § 154 Absatz 1 Z 1 Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) in Verbindung mit Artikel 14 litera a (lit.a) der Verordnung (EU) Nummer 596/2014 (MAR) sowie wegen des Verstoßes gegen das Empfehlungsverbot von Insidergeschäften gemäß Artikel 14 lit. b MAR eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 96.600 Euro verhängt hat. Der Privatanleger hatte über Insiderinformationen zu einem börsennotierten Wertpapier verfügt und sich durch Kenntnis dieser Informationen veranlasst gesehen, Aktien im Wert von 100.222 Euro zu erwerben. Der unrechtmäßig erzielte Gewinn in Höhe von 9.200 Euro wurde zusätzlich zur Geldstrafe für verfallen erklärt und eingezogen. Zudem sprach der Privatanleger in 2 Fällen die Empfehlung an Dritte aus, dieses börsennotierte Wertpapier zu erwerben.

Das Straferkenntnis erfolgte im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) und ist damit sofort rechtskräftig.

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