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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen einen Privatanleger eine Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro verhängt. Konkret hat der Privatanleger entgegen Artikel 15 der Verordnung (EU) Nummer 596/2014 (MAR) Marktmanipulation betrieben, indem er durch die Erteilung einer Kauforder und deren Ausführung den Kurs einer Aktie vorsätzlich in die Höhe getrieben hat. Die Vorschrift des Artikel 15 MAR dient dem Schutz der Anleger, der Förderung von Marktintegrität und der Stärkung des Vertrauens in den Kapitalmarkt. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

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