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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger:in wegen Verstoßes gegen Insidervorschrfiten

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen eine:n Privatanleger:in wegen Verstoßes gegen das Verbot von Insidergeschäften gemäß § 154 Absatz 1 Z 1 Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) in Verbindung mit Artikel 14 litera a (lit.a) der Verordnung (EU) Nummer 596/2014 (MAR) im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 7.650 Euro verhängt hat. Der/die Privatanleger:in hatte über Insiderinformationen zu einem börsennotierten Wertpapier verfügt und sich durch Kenntnis dieser Informationen veranlasst gesehen, Aktien im Wert von 7.500 Euro zu veräußern. Der unrechtmäßig erzielte Gewinn in Höhe von 5.500 EUR wurde zusätzlich zur Geldstrafe für verfallen erklärt.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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