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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen verantwortliche Person der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft wegen eines Verstoßes gegen Hinweispflichten gemäß Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018)

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen eine verantwortliche Person der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft wegen eines Verstoßes gegen Hinweispflichten in Bezug auf Rahmenverträge für Zahlungsdienstnutzer (§ 50 Absatz 1 Z 2 lit. b ZaDiG 2018, Zahlungsdienstegesetz 2018) mittels Straferkenntnis im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) eine Geldstrafe von 4.000 Euro verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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