Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen verantwortliche Personen der APEX Ventures GmbH eine Geldstrafe in Höhe von jeweils 2.000 Euro verhängt. Die Verfahren wurden gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Konkret hat die APEX Ventures GmbH unterlassen, die Informationen gemäß § 1 Absatz 5 Ziffer 4 AIFMG fristgerecht an die FMA zu übermitteln. Die Vorschrift des § 1 Absatz 5 Ziffer 4 AIFMG soll der FMA grundsätzlich eine effektive Überwachung der Systemrisiken ermöglichen. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.