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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Wertpapierfirma wegen Verletzung von Organisationsvorschriften

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über eine Wertpapierfirma als juristische Person wegen fehlender, angemessener, schriftlicher Kontrollmechanismen hinsichtlich der Pflicht der vertraglich gebundenen Vermittler, Privatkunden spätestens bei Vertragsabschluss auf einem dauerhaften Datenträger darauf hinzuweisen, dass das Wertpapierunternehmen in seine Geschäftstätigkeit mit dem Kunden „Eigenprodukte“ einbezieht, mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von Euro 4000,- im Wege einer beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß §22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.