Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen einen Geschäftspartner einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro gemäß § 94 und § 3 Abs. 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente verhängt hat. Es wurde Kunden zur Auflösung von Finanzanlagen und Investition in Finanzinstrumente geraten. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.