Sie befinden sich hier: 

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion über natürlicher Person wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente.

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen einen Geschäftspartner einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro gemäß § 94 und § 3 Abs. 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente verhängt hat. Es wurde Kunden zur Auflösung von Finanzanlagen und Investition in Finanzinstrumente geraten. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Ergänzung vom 14.07.2025

Die gegen das Straferkenntnis erhobene Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wurde zurückgezogen. Das Straferkenntnis ist somit rechtskräftig.

Vorheriger News-Eintrag: «