Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie gegen ein Aufsichtsratsmitglied einer Emittentin und eine eng verbundene Person wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch verspätete Meldung eines Eigengeschäfts über ein Gemeinschaftskonto eine Geldstrafe von jeweils EUR 6.500,- im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG verhängt hat. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.