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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion wegen einer verspäteten Meldung eines Eigengeschäfts

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Vorstandsvorsitzenden einer Emittentin wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch verspätete Meldung eines Eigengeschäfts eine Geldstrafe von EUR 5.000,- im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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