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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion wegen eines unerlaubten Finanztransfergeschäfts

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Das Straferkenntnis erging wegen unerlaubter Erbringung des Finanztransfergeschäfts gemäß § 99 Abs 1 iVm § 1 Abs 2 Z 6 Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018).
Der Geschäftsführer hatte wiederholt Geldtransfers organisiert, indem ein Verrechnungssystem geschaffen wurde, mittels dem Gelder von Zahlern an Zahlungsempfänger in und aus dem Ausland weitergeleitet wurden. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.