Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie gegen eine eng verbundene Person eines Vorstandsmitglieds einer Emittentin wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch verspätete Meldung von Eigengeschäften eine Geldstrafe von EUR 6.000.- im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.