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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktionen gegen die Alta Pay Group d.o.o. sowie eine weitere meldepflichtige Person wegen Verstößen gegen das BörseG 2018

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die Alta Pay Group d.o.o. sowie eine weitere meldepflichtige Person mittels Straferkenntnissen im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) Geldstrafen in Höhe von 154.560 Euro (Alta Pay Group d.o.o.) sowie 29.440 Euro (meldepflichtige Person) wegen verspäteter Mitteilungen der Überschreitung von Beteiligungsgrenzen gemäß §§ 130ff BörseG 2018 verhängt. Konkret haben es die Alta Pay Group d.o.o. sowie die meldepflichtige Person unterlassen, fristgerecht der FMA, dem Börseunternehmen sowie dem Emittenten (Addiko Bank AG) die Überschreitung von Stimmrechtsanteilen und Gesamtanteilsschwellen mitzuteilen. Bei der Beteiligungspublizität nach §§ 130ff BörseG 2018 soll der Markt über die Beteiligungsstruktur des Emittenten informiert werden. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.

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