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Benachrichtigung über die Erteilung einer Konzession als Wertpapierfirma im Rahmen der Regulatory Sandbox – ASSETERA GmbH

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Die FMA (Finanzmarktaufsicht) hat Teilnehmer der Regulatory Sandbox gemäß § 23a Abs. (Absatz) 4 FMABG (Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz ) auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 28.02.2022 wurde der ASSETERA GmbH (FN 448308b) als erstem Unternehmen im Rahmen der Regulatory Sandbox eine Konzession der FMA erteilt.

Das Unternehmen ist damit als konzessionierte Wertpapierfirma im Sinne des § 3 WAG (Wertpapieraufsichtsgesetz) 2018 berechtigt, die Wertpapierdienstleistungen der Anlageberatung (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018), der Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2018) sowie der Annahme und Übermittlung von Aufträgen (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018) in Hinblick auf die Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a bis j WAG 2018 zu erbringen.

Wobei sich die Erbringung der Wertpapierdienstleistungen Anlageberatung gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018 sowie Portfolioverwaltung gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018 antragsgemäß ausschließlich auf professionelle Kunden gemäß § 1 Z 35 WAG 2018 iVm § 66 WAG 2018 bezieht und die Erbringung sämtlicher Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 bis 3 WAG 2018 in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. e bis j WAG 2018 sich antragsgemäß ausschließlich auf professionelle Kunden gemäß § 1 Z 35 WAG 2018 iVm § 66 WAG 2018 bezieht.

Die ASSETERA GmbH ist am 17.02.2022 mit der aufschiebenden Bedingung der Konzessionserteilung durch die FMA zur Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH beigetreten. Durch Erfüllung dieser Bedingung ist das Unternehmen mit rechtswirksamer Zustellung des Konzessionsbescheides ab 28.02.2022 berechtigt, die oben genannten konzessionspflichtigen Wertpapierdienstleistungen anzubieten.

Die ASSETERA GmbH wurde mit Bescheid der FMA vom 13.01.2021 als erster Teilnehmer in die Regulatory Sandbox aufgenommen. Das FinTech plant unter anderem die Etablierung einer digitalen Handelsplattform für den Vertrieb von tokenisierten Finanzinstrumenten auf Basis der Blockchain-Technologie. Im Zuge der plattformisierten Dienstleistungserbringung sollen Kauf- und Verkaufsaufträge in Bezug auf digitale Wertpapiere (sogenannte „Security Tokens“) sowie andere blockchain-basierte Finanzinstrumente bilateral vermittelt werden. Der Umfang umfasst in diesem Zusammenhang sowohl die Primär- als auch die Sekundärmarktseite. Weiters sollen Portfolio Management- und Anlageberatungsdienstleistungen für professionelle Kunden angeboten werden.

Die Erlassung des Konzessionsbescheids markiert den Übertritt in die Testphase (Phase 3) im Zuge des vierphasigen Ablaufs der Regulatory Sandbox. Im Rahmen dessen erbringt das Unternehmen konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen und wird dabei beaufsichtigt. Die erstellten Testparameter und Milestones werden dabei mit dem Unternehmen regelmäßig in Management-Gesprächen mit dem FMA-FinTech Supervisory Team evaluiert.

Die Teilnahme eines Unternehmens in der Regulatory Sandbox ist mit zwei Jahren befristet.

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