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Benachrichtigung über die Erteilung einer Zulassung als Crowdfunding-Dienstleister im Rahmen der Regulatory Sandbox – dagobertinvest gmbh

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Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Teilnehmer der Regulatory Sandbox gemäß § 23a Abs. 4 FMABG (Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Mit Bescheid der FMA vom 13.09.2023 wurde der dagobertinvest gmbh (FN 444877g) als Teilnehmerin im Rahmen der Regulatory Sandbox eine Zulassung gemäß der Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister (ECSP-VO) ohne Bedingungen und ohne Auflagen erteilt.

Das Unternehmen ist damit als zugelassener Crowdfunding-Dienstleister berechtigt, die Vermittlung von Krediten, welche die Berechtigung für die Dienstleistung der individuellen Verwaltung von Kreditportfolios nicht umfasst, die Platzierung ohne feste Übernahmeverpflichtung von übertragbaren Wertpapieren, die von Projektträgern oder einer Zweckgesellschaft ausgegeben wurden, sowie die Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen in Bezug auf übertragbare Wertpapiere und für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassene Instrumente vorzunehmen.

Die dagobertinvest gmbh wurde mit Bescheid der FMA vom 23.03.2022 als Teilnehmerin in die Regulatory Sandbox aufgenommen. Das Unternehmen wird als Betreiberin einer öffentlich zugänglichen digitalen Plattform als Crowdfunding-Dienstleister in Österreich und grenzüberschreitend im europäischen Raum zwischen potentiellen kundigen bzw. nicht kundigen Anlegern und Projektträgern, welche die Finanzierung eines Projekts im Immobilienbereich bzw. in der Green-Energy-Branche anstreben, auftreten.

Die Erlassung des Zulassungsbescheids markiert den Übertritt in die Testphase (Phase 3) im Zuge des vierphasigen Ablaufs der Regulatory Sandbox. Im Rahmen dessen erbringt das Unternehmen zulassungspflichtige Crowdfunding-Dienstleistungen und wird dabei von der FMA beaufsichtigt.

Die Teilnahme eines Unternehmens in der Regulatory Sandbox ist mit zwei Jahren befristet.