Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Teilnehmer der Regulatory Sandbox gemäß § 23a Abs 4 FMABG (Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Die AMINA (Austria) AG (Firmennummer 631729p) wurde mit Bescheid der FMA vom 03.09.2024 in die Regulatory Sandbox aufgenommen.
Per Bescheid der FMA vom 29.10.2025 erhielt die AMINA (Austria) AG als Teilnehmerin im Rahmen der Regulatory Sandbox eine Zulassung als Anbieterin von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß Artikel 63 Verordnung (EU) 2023/1114 (Verordnung über Märkte für Kryptowerte – MiCAR) erteilt. Die Gesellschaft ist zur Erbringung nachstehender Kryptowerte-Dienstleistungen berechtigt:
- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden (Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit a MiCAR)
- Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag (Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit c MiCAR)
- Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte (Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit d MiCAR)
- Portfolioverwaltung von Kryptowerten (Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit i MiCAR)
- Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden (Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit j MiCAR)
Das Geschäftsmodell erfasst das Angebot von B2B2C-Lösungen für Finanzinstitute und andere Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sowie die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen für institutionelle Anleger und (Ultra-)High-Net-Worth Individuals im Europäischen Wirtschaftsraum. Dabei wird in innovativer Weise auf die technische Infrastruktur eines zur Unternehmensgruppe zugehörigen Kreditinstitutes zurückgegriffen, wobei die Verwahrung von Krypto-Werten unter anderem auch in Offline-Wallets (Cold Storage) erfolgt, die erhöhten Schutz bieten.
Die Erlassung des Zulassungsbescheids markiert den Übertritt in die Testphase (Phase III) im Zuge des vierphasigen Ablaufs der Regulatory Sandbox. Im Rahmen dessen erbringt das Unternehmen zulassungspflichtige Kryptowerte-Dienstleistungen und wird dabei von der FMA beaufsichtigt.
Die Teilnahme eines Unternehmens in der Regulatory Sandbox ist mit zwei Jahren befristet.