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BENSON BROKERAGE LTD.

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24. Jänner 2018 teilt die FMA daher mit, dass

BENSON BROKERAGE LTD.

www.benson-brokerage.com

Upper Pembroke Street 28-32
Dublin
Irland

Tel: +353 (76) 6803039
Fax: +353 (76) 8889578

eMail: [email protected]

TRADING OFFICE 1

1 Altro Vitro, Pearse St.
Dublin
Irland

Tel : +353 (16) 335 841
Fax: +353 (14) 378 878

eMail: [email protected]

TRADING OFFICE 2

25 Old Broad St.

London EC2N 1HQ

England

Tel.: +44 (20) 376 978 02

Fax: +44 (20) 307 001 03

eMail: [email protected]

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

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