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Bestandübertragung/Verschmelzung

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Mit Bescheid vom 25.09.2020 genehmigt die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gemäß § 29 Abs. 1 VAG 2016 die Verschmelzung der SK Versicherung Aktiengesellschaft (FN 92903y) als übertragendes Unternehmen auf die Generali Versicherung AG (FN 38641a) als übernehmendes Unternehmen.

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