Sie befinden sich hier: 

CodexFX Ltd

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.

 

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 23.11.2019 teilt die FMA daher mit, dass

 

CodexFX Ltd

Trust Company Complex

Ajeltake Road

Ajeltake Island

Majuro

Marshall Islands

MH 96960

Tel: +44 2080898543

Mail: [email protected]

Website: www.codexfx.com

 

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit c BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Nächster News-Eintrag: »