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Coinsoft und VC Management LLC

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass

Coinsoft

und

VC Management LLC

Web: www.coinsoft.io

mit angeblichen Sitz in

First Floor, St. Vincent Bank Ltd Building, James Street, PO Box 1574,

Kingstown, St. Vincent and the Grenadines

[email protected]

[email protected]

nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

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