Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann u.a. gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14.05.2019 teilt die FMA daher mit, dass
Credit Solutions/ Credito Soluciones
mit angeblichem Sitz in:
Rue de Touraine
72190 SAINT PAVACE
Tel: +33(0)495210029
E-Mail: [email protected]
Internet: www.creditosoluciones.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Vermittlung des Kreditgeschäftes gemäß § 1 Abs. 1 Z 18 lit. b iVm § 1 Abs. 1 Z 3 BWG nicht gestattet.