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Credit Solutions/ Credito Soluciones

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann u.a. gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14.05.2019 teilt die FMA daher mit, dass

Credit Solutions/ Credito Soluciones

mit angeblichem Sitz in:

Rue de Touraine

72190 SAINT PAVACE

Tel: +33(0)495210029

E-Mail: [email protected]

Internet: www.creditosoluciones.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Vermittlung des Kreditgeschäftes gemäß § 1 Abs. 1 Z 18 lit. b iVm § 1 Abs. 1 Z 3 BWG nicht gestattet.

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