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Currency Mediation Company CMC GmbH

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann u.a. gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 16.10.2019 teilt die FMA daher mit, dass

Currency Mediation Company CMC GmbH

FN 507732s

CMC Finance GmbH

Sterngasse 3/2/6

1010 Wien

[email protected]

[email protected]

[email protected]

www.cmc-finance.at

 

nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018) nicht gestattet.

 

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