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Die FMA wart vor dem Abschluss von Geschäften mit BeHappy Exchange

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Achtung! Die FMA warnt vor Angeboten der

 „BeHappy Exchange“

Web https://behappy.exchange
Mail [email protected] 
Telegram @ArtemBeHappy, @behappy_aleks und @behappy_co

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Zahlungsdienste (insbesondere die Entgegennahme und Weiterleitung von Geldern als Finanztransfer) in Österreich zu erbringen.

Dienste, bei denen ohne Einrichtung eines Zahlungskontos auf den Namen des Zahlers oder des Zahlungsempfängers ein Geldbetrag eines Zahlers nur zum Transfer eines entsprechenden Betrags an den Zahlungsempfänger oder an einen anderen, im Namen des Zahlungsempfängers handelnden Zahlungsdienstleister entgegengenommen wird oder bei denen der Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und diesem verfügbar gemacht wird (Finanztransfergeschäft) gemäß § 1 Abs 2 Z 6 ZaDIG 2018 nicht gestattet.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 94 Abs 9 Zahlungsdienstegesetz 2018.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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