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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann u.a. gemäß § 4 Abs 7 BWG
die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische
Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist,
sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit
erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 23.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass die unbekannten Betreiber der Website

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mit angeblichem Sitz in
Paternoster Sq.
London EC4M 7LS
Vereinigtes Königreich
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35 Boulevard Joseph ll
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nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

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