Die Bewerbung von Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen in sozialen Medien ist mit besonderen Risiken verbunden. Anders als bei Konsumgütern können Fehl- oder Falschinformationen zu erheblichen finanziellen Nachteilen für Verbraucherinnen und Verbraucher führen.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat daher ein Factsheet veröffentlicht, das sich gezielt an Finfluencer richtet. Es zeigt auf, welche rechtlichen und inhaltlichen Mindestanforderungen bei der Kommunikation über Finanzprodukte einzuhalten sind.
Kernpunkte im Überblick:
- Finfluencer tragen die volle Verantwortung für ihre Inhalte – auch ohne formale Finanzqualifikation.
- Werbung muss eindeutig als solche gekennzeichnet werden, insbesondere bei Zahlungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen.
- Aussagen zu Finanzprodukten müssen wahr, klar und nicht irreführend sein.
- Hochriskante Produkte wie Differenzkontrakte (CFDs), Forex, Futures oder volatile Kryptoassets erfordern besondere Zurückhaltung und transparente Risikohinweise.
- Personalisierte Empfehlungen können eine erlaubnispflichtige Anlageberatung darstellen – entsprechende Haftungsausschlüsse bieten keinen Schutz.
- Wer ein Produkt nicht versteht, sollte es nicht bewerben.
Das Factsheet dient als praxisnahe Orientierungshilfe, ersetzt jedoch keine rechtliche Beratung. Finfluencer sind angehalten, ihre regulatorischen Verpflichtungen eigenständig zu prüfen.
Download Factsheet
Unter diesem Link finden Sie die deutschsprachige Broschüre:
Das Factsheet wurde in alle EU-Sprachen übersetzt, die unter diesem Link zu finden sind:
https://www.esma.europa.eu/document/finfluencers-tips-responsible-promotion
Weiterführende Informationen finden Sie in der „Reden wir über Geld“-Ausgabe „Likes statt Lizenz“ unter dem folgenden Link: https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/finfluencer-likes-statt-lizenz/.