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First China Corporate Management Group

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Gemäß § 24 Absatz 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA das Recht, per Kundmachung in einem „bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Finanzdienstleistungen (§ 1 Absatz 1 Ziffer 19 Bankwesengesetz, BWG) nicht berechtigt ist“.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 22. November 2006 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor Finanzdienstleistungsgeschäften mit dem Anbieter:

First China Corporate Management Group,
mit angeblichem Geschäftssitz in
Oriental Plaza 1 East Chang Av.,
Level 6, Toqer W2,
Dong Cheng District,
100738 Bejing,
China
Web-Adresse: www.firstchinacmg.com

Dieser Anbieter besitzt keine Konzession der FMA. Es ist ihm daher weder die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen, noch die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden, noch die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von bestimmten Finanzinstrumenten gestattet.

Diese Warnmeldung erfolgt aufgrund von Anfragen und Beschwerden aus dem In- und Ausland.

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