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FMA Fokus Produktintervention

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Seit Jänner 2018 können die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf einzelner, besonders risikoreicher und komplexer Produkte durch beaufsichtigte Unternehmen beschränkt oder verboten werden. Dennoch gibt es auch weiterhin sehr risikoreiche Finanzprodukte, die durch Kleinanleger erworben werden können.

Beschränkungen und Verbote von Finanzprodukten können durch die europäischen sowie durch die nationalen Aufsichtsbehörden, also auch durch die FMA, gegenüber Beaufsichtigten, wie Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen, verhängt werden.

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