Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie gegen die VAS Holding GmbH wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) aufgrund mehrerer verspäteten Meldungen von Eigengeschäften eine Geldstrafe von EUR 42.000,- im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.