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FMA vollstreckt Zwangsstrafe wegen Verletzung des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) vollstreckt eine weitere Zwangsstrafe gegen eine Verpflichtete im Sinne des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG), da diese der bescheidmäßig aufgetragenen Herstellung des rechtmäßigen Zustandes (Bestellung eines fachlich qualifizierten und persönlich zuverlässigen aktiven Funktionsträgers (Geldwäschereibeauftragte:r/Geldwäschereibeauftragte:r Stellvertretung)) wiederholt nicht nachgekommen ist.

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