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FMA warnt vor Angeboten der IBAN Transfer Limited / IBANLY

Veröffentlichungsdatum: |
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BEKANNTMACHUNG

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:

IBAN Transfer Limited / IBANLY

Web: https://ibanly.com

E-Mail: [email protected]; [email protected]

mit angeblichem Sitz in Kanada

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen und darf daher Dienste wie die Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsdienstnutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister (Zahlungsgeschäft) gemäß § 1 Abs 2 Z 3 Zahlungsdienstegesetz 2018 nicht anbieten.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 94 Abs 9 Zahlungsdienstegesetz 2018 .

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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