BEKANNTMACHUNG
Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Metakredit24
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher den gewerblichen Abschluss von Geldkreditverträgen und die gewerbliche Gewährung von Gelddarlehen nach § 1 Abs 1 Z 3 Bankwesengesetz nicht anbieten.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz.
Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.