Die GARANTA Versicherungs-AG mit Sitz in Nürnberg beabsichtigt, den Bestand ihrer österreichischen Zweigniederlassung („GARANTA Versicherungs-AG Österreich“) auf die Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group mit Sitz in Wien zu übertragen.
Gemäß § 31 Abs 3 zweiter Fall VAG 2016 wurde auf Antrag die Kündigung von Versicherungsverträgen über im Inland belegene Risiken gem § 20 Abs 5 iVm § 31 Abs 2 VAG 2016 ausgeschlossen.