Sie befinden sich hier: 

Alternativer Standardansatz (ASA) für das operationelle Risiko

Nach Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde kann anstelle des Standardansatzes für das operationelle Risiko auch der Alternative Standardansatz verwendet werden. Dieser Ansatz unterscheidet sich vom „normalen“ Standardansatz dadurch, dass das Eigenmittelerfordernis für die beiden Geschäftsfelder „Privatkundengeschäft“ (Retail) und „Firmenkundengeschäft“ nicht auf der Basis der Betriebserträge, sondern auf Basis des Bruttokreditvolumens in diesen beiden Geschäftsfeldern berechnet wird. Anstelle der Betriebserträge werden 3,5 % des ausstehenden Kreditvolumens als Indikator herangezogen, der dann in weiterer Folge mit dem entsprechenden Beta-Faktor des Geschäftsfeldes multipliziert wird. Die Genehmigung des alternativen Standardansatzes ist an die Erfüllung bestimmter Anforderungen geknüpft, die über jene des Standardansatzes hinausgehen.