Bezugsrecht bei Aktien
Durch das Bezugsrecht erhalten Altaktionäre einer Aktiengesellschaft das Recht, neu emittierte Aktien (junge Aktien) entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung am Grundkapital zu erwerben.
Durch das Bezugsrecht erhalten Altaktionäre einer Aktiengesellschaft das Recht, neu emittierte Aktien (junge Aktien) entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung am Grundkapital zu erwerben.