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Einteilige Prospekte

Sowohl Einzel- als auch Basisprospekte können auch künftig als einteilige Prospekte in einem einzigen Dokument erstellt werden. Einteilige Prospekte bestehen aus dem Registrierungsformular, der Wertpapierbeschreibung und im Falle eines Einzelprospektes ist noch eine Zusammenfassung hinzuzufügen. Bei Basisprospekten ist die Zusammenfassung erst bei der Begebung von Wertpapieren emissionsspezifisch den endgültigen Bedingungen beizufügen.