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Mehrteilige Prospekte

Nach Art. 10 der VO (EU) 2017/1129 können Einzel- und Basisprospekte als mehrteilige Prospekte erstellt werden.

Mehrteilige Prospekte bestehen aus dem Registrierungsformular, der Wertpapierbeschreibung und im Falle eines Einzelprospektes ist noch eine Zusammenfassung hinzuzufügen. Bei Basisprospekten ist die Zusammenfassung erst bei der Begebung von Wertpapieren emissionsspezifisch den endgültigen Bedingungen beizufügen.

 Das mehrteilige Format ermöglicht es, dass die oftmalige Duplizierung von Angaben in Prospekten in Bezug auf die Emittentenbeschreibung dadurch wegfallen kann, dass diese in ein gesondert zu billigendes Registrierungsformular aufgenommen werden, das gemeinsam mit den zu erstellenden Wertpapierbeschreibungen jeweils einen Prospekt darstellt.

Der Billigungszeitpunkt der Wertpapierbeschreibung bildet dabei den Anknüpfungspunkt für die Gültigkeitsdauer des mehrteiligen Prospektes. Das Ende der Gültigkeitsdauer des (einheitlichen) Registrierungsformulars hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit eines Prospektes, dessen Bestandteil es ist.