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Handelsbuch

(Synonym: Wertpapierhandelsbuch)
Dem Handelsbuch sind alle Positionen in Finanzinstrumenten und Waren zuzuordnen, die ein Institut entweder mit Handelsabsicht oder zur Absicherung anderer mit Handelsabsicht gehaltener Positionen des Handelsbuchs hält (sh Artikel 4 Abs. 1 Nr. 86 CRR).

Diese Positionen dürfen keinen Einschränkungen ihrer Marktfähigkeit unterliegen oder müssen absicherbar sein. Von Handelsabsicht wird ausgegangen, wenn Positionen des Handelsbuchs zum Zweck des kurzfristigen Wiederverkaufs gehalten werden oder die Absicht besteht, aus derzeitigen oder in Kürze erwarteten Kursunterschieden zwischen dem Ankaufs- und dem Verkaufskurs oder aus anderen Preis- oder Zinsschwankungen einen Gewinn zu erzielen.