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Synthetische Verbriefung

(siehe Traditionelle Verbriefung)
Mit synthetischer Verbriefung werden jene Verbriefungen bezeichnet, bei der der Risikotransfer durch Kreditderivate oder Garantien erreicht wird und die verbrieften Forderungen Forderungen des originierenden Instituts bleiben (siehe Artikel 242 Abs. 11 CRR).