Sie befinden sich hier: 

Hauck-Investment

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 18. Mai 2018 teilt die FMA daher mit, dass

Hauck-Investment

mit angeblichem Sitz in

Drottninggatan 33

Box 16383

103 25 Stockholm

Schweden

sowie

Peterborough Court

131 Fleet St

London EC4A 2BB

Vereinigtes Königreich

Tel: + 46 (8) 124 00 443, + 44 (20) 8089 3062

Fax: + 46 (8) 408 39 645, + 44 (20) 8089 3077

[email protected]

www.hauck-investment.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

Vorheriger News-Eintrag: «
Nächster News-Eintrag: »