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Hermes Management Ltd

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Bankwesengesetz (BWG) bzw. § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internest, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungsgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 8. April 2016 teilt die FMA daher mit, dass

Hermes Management Ltd

mit angeblichem Sitz in
Wienerbergstraße 9, Suite 328, 1100 Wien;
Third Floor, 35 Barrack Road Bezile City, Belize, Central America;
[email protected]
+43 720884215 (Austria)
+5016009734 (Belize)

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte und Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG), der Handel mit Wertpapieren (§ 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG) und die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

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