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Incentive Breil/Brigels SA

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Gemäß § 4 Abs. 7 BWG hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 Z 3 BWG; Kreditgeschäft) nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09. September 2008 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit dem Anbieter:

Incentive Breil/Brigels SA
mit angeblichem Geschäftssitz in
Casa Sentupada
CH-7165 Breil/Brigels

bzw

Einsidlerstrasse 402
CH-8810 Horgen ZH
Dieser Anbieter besitzt keine Konzession der FMA zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte. Es ist ihm daher der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die gewerbliche Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) nicht gestattet.

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