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Information zum Bescheid betreffend das Moratorium über die Sberbank Europe AG

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Der Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) hat betreffend die Sberbank Europe AG einen Beschluss gefasst, der durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde umzusetzen ist.

In Umsetzung des Beschlusses des SRB ordnet die FMA für die Sberbank Europe AG mit Sitz in Schwarzenbergplatz 3, 1010 Wien, FN 161285i für den Zeitraum zwischen der Veröffentlichung dieses Mandatsbescheids per Edikt und Mitternacht des auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Geschäftstags (somit bis 01.03.2022, 23:59:59 Uhr) an:

I. Zahlungs- und Lieferverpflichtungen aus Verträgen, zu deren Vertragsparteien die Sberbank Europe AG gehört, werden gemäß § 47a Abs. 1 BaSAG ausgesetzt. Die Aussetzung bezieht sich gemäß § 47a Abs. 6 BaSAG auch auf jede Gegenpartei der Verträge.
II. Zahlungs- und Lieferverpflichtungen im Hinblick auf erstattungsfähige Einlagen gemäß § 7 Abs. 1 Z 4 ESAEG, insbesondere auf gesicherte Einlagen gemäß § 7 Abs. 1 Z 5 ESAEG der Sberbank Europe AG werden gemäß § 47a Abs. 3 BaSAG ausgesetzt. Die Aussetzung bezieht sich gemäß § 47a Abs. 6 BaSAG auch auf jede Gegenpartei der Verträge.
III. Ausgenommen von der Aussetzung sind gemäß § 47a Abs. 2 BaSAG Zahlungs- und Lieferverpflichtungen gegenüber
a. Systemen oder Betreibern von Systemen, die gemäß der Richtlinie 98/26/EG benannt wurden,
b. zentralen Gegenparteien, die in der Union gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassen sind, und zentralen Gegenparteien aus Drittländern, die von der ESMA gemäß Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 anerkannt wurden,
c. Zentralbanken.
IV. Einleger von erstattungsfähigen Einlagen gemäß § 7 Abs. 1 Z 4 ESAEG haben gemäß § 47a Abs. 3 Satz 2 BaSAG täglich Zugang zu einem angemessenen Betrag dieser Einlagen in Höhe von EUR 100.
V. Die Durchsetzung von Sicherungsrechten abgesicherter Gläubiger der Sberbank Europe AG wird gemäß §§ 47a Abs. 10 iVm 65 BaSAG untersagt.
VI. Die Kündigungsrechte einer Partei eines Vertrags mit der Sberbank Europe AG werden gemäß §§ 47a Abs. 10 iVm 66 BaSAG ausgesetzt.

Mandatsbescheid Moratorium Sberbank Europe AG (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 195,8 KB, Sprache: Deutsch)

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