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Inveteratus Asset Management

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Gemäß § 24 Absatz 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA das Recht, per Kundmachung in einem „bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Finanzdienstleistungen (§ 1 Absatz 1 Ziffer 19 Bankwesengesetz, BWG) nicht berechtigt ist“.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 21. Dezember 2004 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor Finanzdienstleistungsgeschäften mit dem Unternehmen:

Inveteratus Asset Management
mit angeblichen Geschäftsadressen in
USA – 60606 Chicago,
30 South Wacker Drive, 22nd Floor
und
European Headquarter
A – 1060 Wien,
Mariahilfer Str. 123, 3. Stock

Dieses Unternehmen besitzt keine Konzession der FMA. Es ist ihm daher weder die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen, noch die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden, noch die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von bestimmten Finanzinstrumenten gestattet.

Diese Warnmeldung erfolgt aufgrund von Anfragen und Beschwerden aus dem In- und Ausland.

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