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Private Fiduciary Trust GmbH

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Gemäß § 24 Absatz 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA das Recht, per Kundmachung in einem „bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Finanzdienstleistungen (§ 1 Abs. 1 Z 19 BWG) nicht berechtigt ist.“

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 15. Dezember 2004 macht die FMA von diesem Recht gebrauch und informiert über Finanzdienstleistungsgeschäften mit dem Unternehmen:

Private Fiduciary Trust GmbH
Geschäftsadresse:
A 1010 Wien
An der Hülben 1

Dieses Unternehmen besitzt keine Konzession der FMA. Es ist ihm daher weder die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen, noch die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden, noch die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von bestimmten Finanzinstrumenten gestattet.

Anlass für das Einschreiten der FMA sind Hinweise aus dem Markt sowie Anlegerbeschwerden.

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