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James B. Clarke & Co Ltd.

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Gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im Internet, im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungen (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26. August 2009 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapierdienstleistungen mit dem Anbieter:

James B. Clarke & Co Ltd.
Manuel Ma. Icaza St. and 51. St.
P.H. Magna Corp. Building
Floor 7, Office #722
Panama City
Panama
Tel.: +800-8655-1111
+34 91 1877642
www.jbc.site90.com
jbc-madrid(at)jbc-co.com
services(at)jbc-co.com

Dieser Anbieter besitzt keine Konzession der FMA zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Österreich. Es ist dem Unternehmen daher weder die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente, noch die Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält, gestattet. Auch ist der Anbieter zur Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben sowie zum Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF), nicht berechtigt.

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