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Kaikatsu Group

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Gemäß § 24 Absatz 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA das Recht, per Kundmachung in einem „bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Finanzdienstleistungen (§ 1 Absatz 1 Ziffer 19 Bankwesengesetz, BWG) nicht berechtigt ist“.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 24. August 2005 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor Finanzdienstleistungsgeschäften mit den Anbietern

Kaikatsu Group;
mit angeblichem Sitz in
Tokyo Ginko Kyokai Building, 1-3-1 Marunouchi,
Chiyoda-Ku, Tokyo, 100-0005 Japan
Telefon: ++81/344 965 255
Fax: ++81/344 965 256
Internet: www.kaikatsu-group.com

und

Phoenix Alliance International (PAI)
mit angeblichem Sitz in
Tokyo Palacio Tower Level 9, Omotesando 3-6-7 KitaAoyama,
107-0061 Tokyo
Telefon: ++81/354 043 569
Fax: ++81/344 964 118

Diese Unternehmen besitzen keine Konzession der FMA. Es sind ihnen daher weder die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen, noch die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden, noch die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von bestimmten Finanzinstrumenten gestattet.

Diese Warnmeldung erfolgt aufgrund von Anfragen und Beschwerden aus dem In- und Ausland.

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