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KESF Private Asset Management, Inc.

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15. Februar 2018 teilt die FMA daher mit, dass

KESF Private Asset Management, Inc.

Registernummer: State of Oregon 922R993D8

mit angeblichem Sitz in

391 N.W. 179th Avenue
Beaverton, Oregon 97006

Vereinigte Staaten von Amerika

sowie

1005 West Fourth Street

Carson City, Nevada 89703

Vereinigte Staaten von Amerika

[email protected]

www.kesf-pami.de

Tel.: +49 (0)30 67 51 19 74

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (§ 1 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall BWG) nicht gestattet.

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