card complete Service Bank AG
Die festgestellte Bankkonzession gem. § 1 Abs. 1 BWG der card complete Service Bank AG ist durch die Teilrücklegung der Konzession in dem Geschäftsbetrieb des § 1 Abs. 1 Z 1 BWG (Einlagengeschäft) erloschen.
Der Umfang der Konzession der card complete Service Bank AG wird daher wie folgt festgestellt:
•§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG:
Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewärhung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
•§ 1 Abs. 1 Z 6 BWG
Die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten, Bankschecks und Reiseschecks, wobei die Laufzeit der Kreditierung bei Kreditkarten nicht beschränkt ist.