Sie befinden sich hier: 

Konzessionsänderungen

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Taiskirchner Versicherung kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit:

Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Wirkung vom 13. 6. 2017. Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.

Gitzmairische Versicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit:

Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Wirkung vom 18. 8. 2017. Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.

Tennengauer Versicherung auf Gegenseitigkeit:

Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Wirkung vom 18. 8. 2017. Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.

Wälder Versicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit:

Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Wirkung vom 18. 8. 2017. Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.

Vorheriger News-Eintrag: «