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Konzessionsänderungen

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Enns- und Paltentaler Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Wirkung vom 10.11.2017. Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.

Wechselseitiger Versicherungsverein Eberschwang

Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Wirkung vom 14.11.2017. Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.

 

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